AGB

Für sämtliche Lieferungen der KEHL Reinigungstechnik GmbH (nachfolgend KEHL) an Kunden gelten die
nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern keine speziellen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch KEHL.

Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen KEHL und dem Kunden kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch KEHL zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich, via Fax oder E-Mail. KEHL nimmt den Auftrag an, indem sie die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein) oder auf Wunsch des Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt.

Preise
Sämtliche Preisangaben sind in CHF exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und basieren auf der aktuellen Preisliste. Die Mehrwertsteuer wird auf der Faktura separat ausgewiesen. Die Preise werden so stabil wie möglich gehalten, können jedoch ganz nach Marktsituation nach unten oder oben angepasst werden. Unser Kundendienst gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über aktuelle Preise oder stellt Ihnen eine Offerte mit aktuellen Preisen aus. Für einzelne chemisch-technische Produkte wird zusätzlich die VOC-Abgabe gemäss gesetzlicher Regelung erhoben. Die VOC (volatile organic compounds) wird auf der Faktura erwähnt. Leergebinde werden auf Kundenwunsch zurück genommen.

Liefertermine
Kann KEHL die vereinbarten Termine oder Fristen nicht einhalten, so teilt sie dies dem Kunden mit. Der Kunde verpflichtet sich, der KEHL eine angemessene Nachfrist anzusetzen oder verzichtet ausdrücklich auf einen Verzugsschaden.

Lieferkosten/Auftragsbearbeitung
Bei Bestellungen mit einem Warenwert ab CHF 300.00 netto (exkl. MwSt.) erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 300.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.00 in Rechnung gestellt. Zuschläge für Expresslieferungen gehen zu Lasten des Kunden.

Eigentum und Gefahr
Eigentum und Gefahr an den KEHL-Produkten gehen zu jenem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Produkte tatsächlich vom Spediteur der KEHL bereitgestellt wurden.

Gewährleistung/Rügefrist
Der Kunde hat die Pflicht, sofort nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Lieferung mit seiner Bestellung übereinstimmt. Abweichungen sind unverzüglich zu melden.

Retourwaren
Die Rücknahme von falsch bestellter Ware wird nur mit Lieferschein/Faktura akzeptiert. Zudem wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Warenwertes erhoben.

Retouren sind innert 10 Tagen ab Lieferscheindatum unter der Telefon-Nummer 071 722 70 70 anzumelden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Anschliessend ist die gemeldete Retoure innerhalb von 30 Tagen ab Lieferscheindatum zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist werden Retouren nicht mehr akzeptiert. Diese Gewährleistung gilt ausschliesslich für neue/ungebrauchte Materialien. Geöffnete Gebinde und aufgerissene Verpackungen werden nicht zurückgenommen und nicht zurückerstattet. Bei Abholung durch KEHL wird ein Pauschalbetrag von CHF 90.– erhoben. Für falsch bestellte Ware behält KEHL sich vor die Realaufwendungen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

Zahlung
30 Tage netto, kein Skontoabzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Der Verzugszins ab Fälligkeit beträgt 6%. Ab der 2. Mahnung werden Mahnspesen von CHF 30.– verrechnet. Bei Barkäufen in unserem Verkaufslager wird ein Barzahlungsrabatt von 5% gewährt.

Reparatur und Wartung
Reparatur- und Wartungsarbeiten werden durch unsere Servicetechniker vor Ort oder in der Service-Werkstatt ausgeführt.

Modell- und Konstruktionsänderungen
Modell- und Konstruktionsänderungen sowie daraus resultierende Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

Chemisch-technische Produkte (CTP) - Produktesicherheit und Lagerhinweise
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge können dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Diese könnenheruntergeladen, unter der Telefon-Nummer 071 722 70 70 oder per Mail an info@kehl.ch bestellt werden. Die KEHL-Produkte sind für professionelle Anwender/Spezialisten bestimmt. Die Lagerung hat im verschlossenen Originalgebinde zu erfolgen. Die CTP sind vor Frost, Hitze und Licht zu schützen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Lieferungen von KEHL kommt ausschliesslich das Schweizer Recht zur Anwendung. Beide Parteien anerkennen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen der KEHL die ausschliessliche Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts in St.Gallen.

Garantieerklärung
KEHL garantiert für die von ihr gelieferten Reinigungsmaschinen, Geräte und Produkte eine einwandfreie Funktion für den vorgesehenen und zugesicherten Gebrauch.

Beginn und Dauer der Garantie
KEHL gewährt für die von ihr gelieferten Reinigungsmaschinen, Geräte sowie Reinigungs-, Pflege- und Schutzprodukte eine Garantie von 24 Monaten. Die Garantie beginnt ab dem Rechnungsdatum. Occasions-Maschinen sind von dieser Garantieleistung ausgeschlossen. Für Antriebsbatterien und Ladegeräte gelten die vom jeweiligen Lieferanten eingeräumten Garantien, welche 6 Monate - 1 Jahr betragen. Nach Abschluss einer Reparatur- und/oder Wartungsarbeit durch unser Servicepersonal wird eine Servicegarantie für die verrichtete Arbeit und die verwendeten Ersatzteile von 6 Monaten, ab Datum der Ausführung, gewährt.

Garantieanspruch
Der Kunde hat die von KEHL gelieferten Maschinen, Geräte und Produkte umgehend nach der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen.

Verdeckte Mängel resp. Mängel, die erst im Verlauf der Garantiezeit auftauchen, sind umgehend nach deren Entdeckung schriftlich bekannt zu geben. Ein Garantieanspruch kann im Rahmen der Garantiebestimmungen geltend gemacht werden, wenn innerhalb der Garantiezeit die einwandfreie Funktion und der zuge-sicherte Gebrauch von KEHL-Produkten beeinträchtigt ist.

Garantieeinschränkungen / Garantieausschluss
Die Geltendmachung eines Garantieanspruches ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
– für sämtliche Teile, die beim Gebrauch dem normalen Verschleiss unterworden sind;
– für Defekte, die durch fahrlässige oder unsachgemässe Bedienungen entstanden sind;
– wenn Maschinen und Geräte von Drittpersonen, ohne Einwilligung der KEHL geöffnet und/oder repariert wurden;
– wenn die Betriebsanleitungen nicht eingehalten wurden;
– wenn nicht Original Ersatzteile/Zubehör eingesetzt wurden.
Die Geltendmachung eines Garantieanspruches kann eingeschränkt werden, wenn nicht KEHL Reinigungsprodukte eingesetzt wurden.

Garantieleistungen
KEHL verpflichtet sich, alle während der Garantiezeit gemeldeten Mängel zu beheben resp. mangelhafte Teile kostenlos zu ersetzen, sofern der Mangel nachweisbar auf fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte Produktion, oder ungeeignetes Material zurückzuführen ist und kein Garantieausschlussgrund vorliegt.

KEHL Reinigungstechnik GmbH, Widnau